rueckschlagklappe

17.7.2010

Autsch, wieder geblitzt! Na sowas!

Abgelegt unter: OWiG Schwindeleien — admin @ 20:52

Da fuhr ich nun so auf der A 20 entspannt in Richtung Westen,und plötzlich sah ich es! Kurz vor dem alten Grenzübergang. Noch in der SBZ.

Da stand es! Etwas geduckt, wie zum Sprung bereit! Ein kleiner Kasten mit einem böse dreinblickenden Auge und drei kleinen staksigen Beinchen. Ganz oben hatte es eine rote Laterne drauf. Es war dunkel gekleidet, eben wie ein Jemand, der etwas Geheimes und Konspiratives im Sinn hat. Etwas Verstecktes! Ja, ich würde sogar sagen etwas Hinterhältiges!

In dem Augenblick in dem ich es sah, konnte ich nach einer Verzögerung von etwa 3 Millisekunden, instinktiv noch das Pedal mit aller Kraft durchdrücken! Ich beschleunigte so von 11o Km/h auf 121 Km/h!

Und PENG, die Sonne ging auf!

In meiner Phantasie hörte ich schon die Stimme der netten E-Mail Tante: “Sie haben Post!” und freute mich auf den nächsten Gang zum Briefkasten. Es kam wie es kommen musste. In der SBZ geblitzt! Was werden denn da für Gesetze gelten?

Seien Sie gespannt wie immer, Sie werden es hier erfahren.

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Und hier meine bereits bekannte Antwort an die Amtlinge, die an Gehalt und Brisanz einiges inne hat. Wir wollen mal schauen, wie die Verbrecher diesmal argumentieren werden.

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Es gibt doch keinen Geltungsbereich ihres OWiG. Also in der Besatzungszone der Westalliierten.

In der SBZ sowiso nicht.

Bis denn dann

Willkür nach Gusto

Abgelegt unter: OWiG Schwindeleien, Faschismus — admin @ 20:18

Herr Sven Dutschke und andere “Behördenmitarbeiter” in Grevesmühlen geben zu erkennen, dass höchstrichterliche Rechtssprechung für sie ohne Belang ist.

So etwas gab es schon einmal im dritten Reich und danach in der SBZ, die als DDR bekannt war.

Heute in der BRD-GmbH ist es schon wieder soweit. Wann werden die ersten Todesurteile vollstreckt werden?

Damals wurde gesagt: “Wir haben davon ja nichts gewusst!”

Ich sage heute: “Wehret den Anfängen!”

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Man muss ihnen einfach auf die Füsse treten! Nie werden mich solche Büttel verbrecherischer Verwaltungen entrechten!

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Wie es weitergeht sehen Sie bald hier.

Bis denn dann

16.7.2010

Staatsangehörigkeit “deutsch” Klappe und Schluss

Abgelegt unter: Staatsangehörigkeit "deutsch" — admin @ 22:53

Doofheit oder Dreistigkeit?

Kann ein Mensch so ignorant sein? Darf man nicht annehmen, dass sie denken kann?

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Ich habe nun genug von dem Genörgel der Amtlinge, und verbleibe frohen Mutes mit dem bekannten Zitat des Herrn von Berlichingen.

Bis denn dann.

Staatsangehörigkeit “deutsch” #13

Abgelegt unter: Staatsangehörigkeit "deutsch" — admin @ 22:41

Am 06.07.2010 reichte es mir.

Ich ging zum Landratsamt und gab den BRD-GmbH Personal-Ausweis zurück!

Ich bat Frau Scheffler höflich um ihren Locher, und setzte damit dem Personal-Ausweis ein jähes Ende, indem ich mit schnellen Fingerchen flugs 4 Löcher hineinstanzte.

Sie fragte mich, ob ich den “Ausweis” entwerten wolle. Da war es aber schon passiert! Na ja, lange Leitung eben. Sie sagte mir das sie den “Ausweis” nicht annehmen dürfe. Dazu sei nur die ausgebende “Behörde” befugt.

Da habe ich ihr dieses Schandkärtchen dann auf den Tisch gelegt und gesagt, sie dürfe ihn behalten und machen damit was sie wolle.

Dann rief sie einen Kollegen dazu. Sie war unsicher was sie jetzt machen sollte. Herr Mücklausch (wirklicher Name) meinte etwas grimmig ich habe soeben Steuergelder vernichtet!

Tüchtig schmunzelnd wünschte ich ihnen einen schönen Tag, und ging nach draußen in den schönen Sommertag.

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28.6.2010

Staatsangehörigkeit “deutsch” #12

Abgelegt unter: Staatsangehörigkeit "deutsch" — admin @ 20:34

Es gibt KEINEN Widerspruch! Darum kann es auch keinen Widerspruchsbescheid geben!

Frau Scheffler ist mehrfach darauf hingewiesen worden!

Sie weiß, dass sie unrechtmäßig handelt! Sie handelt vorsätzlich und gewissenlos! DAS sind die Erfüllungsgehilfen. Sie führen aus was ihnen aufgetragen wird. Ohne nachzudenken! Büttel ohne Gewissen. Diese Sorte war im 3. Reich der Tod vieler Menschen. Frau Scheffler steht in einer Reihe mit den Schreibtischtätern der NS Zeit.

Es kann kein souveräner Staat existieren, der seinen Souverän so von den Verwaltern behandeln lässt!

Das ist Willkür! Das ist Unrecht! Das ist Faschismus!

Hier wird Völkerrecht gebrochen! Von so genannten “Beamten” der BRD-GmbH.

Satzbausteine und stures Beharren an der eingeschlagenen Linie sprechen Bände. Nur nicht die Fragen des Souveräns beantworten. Vogel Strauß eben! Aus Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes betrügt Frau Scheffler die deutschen Staatsbürger.

Sie ist eben nur eine Betrügerin! Eine Verbrecherin, wie Kohl, Schäuble, Koch , Merkel und Konsorten. Ihre Strafe wird kommen. Da bin ich ganz sicher.

Aber lesen Sie selbst, wie sie die Lüge zur Wahrheit erhebt.

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Bis denn dann.

23.6.2010

Staatsrechtliches Grundlagenwissen von NeuDeutschland

Abgelegt unter: Recht — admin @ 21:41



Ein Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen innerhalb eines bestimmten Gebietes unter höchster Gewalt in einer festen Rechtsordnung.

 

Es ist also in seiner Gesamtheit ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet, eine Staatsgewalt und eine Staatsverfassung erforderlich um von einem völkerrechtlich anerkannten, demokratischen und souveränen Staat zu sprechen. Zudem müssen all diese Aspekte durch ein entsprechendes Gesetz geregelt sein um Recht zu begründen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten wollen wir nun die Bundesrepublik untersuchen.

 

Beginnen wir mit der rechtmäßigen Vereinigung von Menschen, dem Staatsvolk.

Unter dem Staatsvolk versteht man eine Gemeinschaft von Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, die also Staatsbürger sind.

Ohne Staatsvolk kann es auch keinen Staat geben. So ist es also erforderlich zu prüfen, ob die Bundesrepublik ein durch Recht begründetes Staatsvolk besitzt.

 

Dies ist zu verneinen. Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird immer noch durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 begründet. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913, ausgegeben am 31.Juli 1913, zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl. 2002 T.I. S. 3322). Es regelt lediglich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches. Die BRD existierte zum damaligen Zeitpunkt auch noch gar nicht.

 

Im § 1 heißt es: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“.

„§ 3: Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben

1) durch Geburt,

2) durch Legitimation,

3) durch Eheschließung

4) für einen Deutschen durch Aufnahme,

5) für einen Ausländer durch Einbürgerung.“

 

Im Artikel 116, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, lesen Sie:

 

„(1) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

 

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen Entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

 

Sie sehen also, auch das besatzungsrechtliche Mittel der alliierten Siegermächte „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ hält an der gesamtdeutschen Staatsbürgerschaft fest.

 

Dieser Artikel stellt auch schon klar, dass Deutscher ist, wer auf dem Gebiete des Deutschen Reiches vom Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Also sind auch Polen, Tschechen, Russen usw., Deutsche im Sinne des GG. Das Bundesverfassungsgericht sah auch die DDR-Bürger als Deutsche im Sinne des GG an.

 

Das Staatsgebiet und das Staatsvolk Deutschlands sind also nicht zur BRD zugehörig zu sehen oder etwa mit ihr gleichzusetzen.

 

Das Staatsvolk ist per Gesetz dem Deutschen Reich zugehörig und das Staatsgebiet gehört dem völkerrechtlich weiterhin bestehenden Staat Deutsches Reich und das definiert sich völkerrechtlich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

 

Hier nun einmal ein paar erhellende Ausführungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil „BvF 1/73“: (das nicht Bundesgrundgesetzgericht heißt und Bundesgrundgesetzurteile fällt, weil die Weimarer Verfassung weiterhin geltendes Recht ist)

 

„1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“

 

Sie sehen auch hieran, dass das Deutsche Staatsvolk Staatsbürger des Deutschen Reiches ist und das Staatsgebiet dem Deutschen Reich gehört.

 

Auch der Satz im Art. 116 GG macht klar: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“

 

Diese vorbehaltlich anderweitige Gesetzgebung ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Es ist dem Grundgesetz vorrangig, da es Vorbehalte ausüben kann.

Was war der Grund für dieses Urteil 2BvF 1/73? Dazu ein paar Worte aus eben jener Quelle:

 

„Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde “vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt”.

 

Hier einige Auszüge aus diesem Vertrag:

 

Artikel 1: Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.

Artikel 2: Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.“

Hier lesen Sie etwas sehr Wichtiges:

 

Die Rechtsordnung der Bundesrepublik bekennt sich zur Charta der Vereinten Nationen, bekennt sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und auch zur Achtung der Menschenrechte.

 

Ob die BRD das heute auch noch tut oder nur so tut als ob, werden wir an späterer Stelle untersuchen.

Nun noch ein paar Ausführungen aus dem schon angeführten Urteil:

 

„Der Vertrag diene praktisch dem Verfassungsziel der Friedenssicherung, er diene dem Verfassungsziel der Humanität, indem er den Menschen praktische Vorteile bringe, er halte in Übereinstimmung mit dem Grundgesetzgeber am Fortbestand Deutschlands fest, er sei gemäß den Vorstellungen des Grundgesetzgebers ein Dokument für eine Politik, die sich nicht an den Interessen der Bundesrepublik, sondern an den Belangen der ganzen Nation orientiere und er halte die deutsche Frage offen.

 

Das Grundgesetz enthalte keine Festlegung auf die “Identitätsthese”, sondern unterscheide zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Deutschland. Der Vertrag setze sich auch nicht in Widerspruch mit dem Wiedervereinigungsgebot. Denn die drei Westmächte blieben daran gebunden, den Viermächtevorbehalt auf Deutschland als Ganzes zu beziehen; der Vertrag gebe nicht die Fortexistenz Deutschlands als Rechtssubjekt auf; er vermeide die Qualifizierung der Deutschen Demokratischen Republik als Ausland; er halte fest an der Einheit der deutschen Nation und an der deutschen Staatsangehörigkeit; er enthalte auch keine völkerrechtliche Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden. Er verbaue jedoch weder rechtlich noch praktisch die Wiedervereinigung, gleichgültig, in welcher Form sie einmal verwirklicht werden könne. Er bringe aber Verbesserungen sowohl im politischen als auch im menschlichen Bereich und begründe darüber hinaus den Anspruch auf Abkommen, die zu weiteren Verbesserungen führen könnten. Der Vertrag schließe nichts ab, regele nichts endgültig, sondern halte im Gegenteil die Situation für künftige Verbesserungen offen und schaffe die Grundlage dafür.

 

Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.“

 

An diesen Ausführungen ersehen Sie viele Tatsachen. Die Vertragsteile, die hier im letzten Satz erwähnt werden, sind die BRD und die DDR. Was ist nun der Status von Berlin?

 

Bereits im Genehmigungsschreiben der drei westlicher Militärgouverneure vom 12.5.1949 zum Grundgesetz (vergl. VOBl. brit. Zone, S.416) wurde festgeschrieben, dass West-Berlin kein Land der BRD ist. Ein inhaltlich gleichlautender Vorbehalt wurde in der Folgezeit in der BK/O (50) 75 vom 29.8.1950 (VOBl. 1 brit. Zone S.440) ebenso erklärt, wie in Art. 2 des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ – so genannter Deutschlandvertrag – vom 26.5.1952 (23.10.1954), (BGBl. II 1955 S. 305 ff) sowie im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24.5.1967 (BK/L (67)10) (abgedruckt u. a. bei v. Münch: „Dokumente des geteilten Deutschland“, (1968, S.201):

 

„…it has been and remains the Allied Intention an opinion that Berlin is not regarded as a Land of the federal Republik and is not governed by the Federation …”).

 

b) Im gleichen Sinn heißt es im Abschnitt II B des Vier-Mächte-Abkommens vom 3.9.1971, dass die Westmächte erklären, dass die Westsektoren Berlins „so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind…“

 

An dieser Rechtsauffassung haben die Westalliierten Mächte auch nach der politischen Wende 1989/1990 unverändert festgehalten:

 

Dies ergibt sich aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.9.1990 (BGBl. II 1990, Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober 1990, S.1274 ff.) Dort ist im Art. 2 festgeschrieben:

 

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind (auch bezüglich der Feststellung, dass Berlin kein Bundesland der BRD ist), sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

 

Im Art. 4 steht geschrieben:

 

„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

 

Noch deutlicher kann man es kaum ausdrücken, dass die Bundesrepublik in Deutschland keine Souveränität besitzt.

 

Zurück zum Staat.

 

Untersuchen wir noch weiter, ob die BRD eine souveräne Staatsgewalt hat. Souveränität heißt, dass man über das Staatsvolk und das Staatsgebiet hoheitliche Gewalt in einer festen Rechtsordnung besitzt, man also bezüglich der Belange des Staates allein handlungsfähig und verfügungsberechtigt ist.

 

Wenn Sie die obigen Ausführungen über den verfassungsrechtlich besonderen Status von Berlin als „Hauptstadt der Bundesrepublik“ lesen, erkennen Sie, dass die BRD keine Souveränität besitzt. Berlin gehört nicht einmal zur Bundesrepublik und darf von ihr auch nicht regiert werden!

 

Auch durch den ungültigen „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ auch fälschlicherweise als 2+4-Vertrag bezeichnet, hat sich daran nichts geändert.

Warum ist dieser Vertrag nicht das Papier wert auf dem er steht?

 

Hier die Kette der Gründe für die Rechtsordnung der BRD:

 

Art.25 Grundgesetz: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes.“

 

Völkerrecht bricht also Bundesrecht.

 

Im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.Mai 1969, als Teil des Völkerrechts, ist im Artikel 53 Folgendes geregelt:

 

„Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des Völkerrechts steht.“

 

Der Art. 1 im „Vertrage über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12.9.1990 verstößt gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, da dort entschädigungslos Territorialverzicht für Recht erkannt werden soll.

 

„(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

 

(2) das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

 

(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

 

Im Artikel 7 wird so getan, als ob Deutschland Souveränität hätte.

 

(7) die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Saaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes….“

 

Etwas weiter oben im Text konnten sie aber schon ersehen, dass spätestens im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ diese Souveränität wieder abgeschafft wurde.

 

Es ist nach Völkerrecht nämlich nicht zulässig, Staatsgebiet auf Dauer durch die Besatzungsmacht zu annektieren oder gar das Staatsgebiet willkürlich zu verändern. Aus diesem ersten Grunde ist der Vertrag nichtig, also ungültig.

 

Hier nun einmal ein paar Auszüge eines Urteils des Landgerichts Bonn in der sich das Gericht selbst widerspricht.

 

Unter dem Aktenzeichen 1O 134/92 ging es hier unter anderem über die Vergütung von Zwangsarbeit.

 

Ich zitiere hier einmal wörtlich:

 

… Bereits vor der Wiedervereinigung hat die Beklagte (die BRD) für sich in Anspruch genommen, mit dem Deutschen Reich identisch zu sein, hinsichtlich des Gebietes allerdings nur teilidentisch (BVefGE 36, 1 ff. (BverfG 31.07.1973 – 2 BvF 1/73)). Dementsprechend bestätigte der Deutsche Bundeskanzler den Alliierten bei den Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen (LSchA), dass die Bundesrepublik für die Reichsschulden aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg hafte, soweit sie einen Bezug zu Westdeutschland aufwiesen. Ihre Haftung für Reichsschulden wurde offenbar vorausgesetzt (Schmidt-Bleibtreu/ Klein, Kommentar zum Grundgesetz Art. 135 a, Anm. 4).

Nach dem Beitritt der ehemaligen DDR und der nunmehr endgültigen Festlegung des deutschen Staatsgebietes, insbesondere der Ostgrenze durch den Grenzvertrag mit Polen, gilt dies für die Bundesrepublik in ihrer jetzigen Ausdehnung uneingeschränkt.

(b)

Insbesondere steht einer Haftung der Beklagten nicht entgegen, dass die Klägerin zu 19) von der SS in einem Gebiet eingesetzt wurde, welches das Deutsche Reich unter Verletzung der völkerrechtlichen Verbote des Angriffskrieges und der Annektion unter seine staatliche Gewalt gestellt hatte. Denn die Tatsache, dass eine Annektion nach dem Völkerrecht unwirksam ist (vgl. zum Annektionsverbot: Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Auflage, S. 52, 606 f.) entbindet die Beklagte in Ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches nicht von ihrer Verantwortung für das dort begangenen Unrecht, sondern begründet dieses gerade.

 

So war bereits vor Ausbruch des 2. Weltkrieges die Entwicklung des Angriffsverbotes und die in einem solchen Fall bestehende Aggressorhaftung Bestandteil des Völkerrechts geworden.

Durch den Kellog-Briand-Pakt vom 27. August 1928, in Kraft getreten am 24. Juli 1929, erfolgte erstmals eine uneingeschränkte Ächtung des Krieges als Mittel der Politik (vgl. zur Entstehungsgeschichte des Vertrages Brownlie, Ian, International Law and the Use of Force by States, Oxford 1963). Dieser Vertrag der von fast allen damals souveränen Staaten einschließlich Deutschland unterzeichnet wurde, und der bis heute nach wie vor in Kraft ist (….), wurde zur Quelle des uneingeschränkten Verbotes des Angriffskrieges. Seine allgemeine Anerkennung machte das Angriffsverbot  in der Zeit zwischen dem1. und 2. Weltkrieg zum gewohnheitsrechtlichen Völkerrechtssatz. Die Kürze der Zeit spricht dabei nicht, gegen das Entstehen einer solchen gewohnheitsrechtlichen Regel.“

 

Sie sehen hier, dass auf der einen Seite von der endgültigen Festlegung der Grenzen des deutschen Staatsgebietes gesprochen wird (die völkerrechtlich verbindlichen Grenzen vom 31.12.1937 aufgegeben werden), aber etwas später gleich ausgeführt wird, dass eine derartige Territoriumsabtretung nach Völkerrecht unwirksam ist.

 

In diesem gerade erwähnten Verfahren äußerte das Gericht die Auffassung, dass die BRD die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist.

 

Im Urteil 2BvF 1/73 wird behauptet, dass die BRD und das Deutsche Reich identisch seien.

 

Im Urteil des FG Hessen unter Aktenzeichen 1K 2474/02 stellt das Gericht klar:

„Dem Kläger ist zuzugeben, dass das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch 1945 nicht untergegangen und die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist.“

 

Sie sehen also, dass es zu ein und derselben Tatsache durchaus drei verschiedene Meinungen geben kann.

 Kann man da noch von Rechtssicherheit sprechen oder legt man hier Recht aus wie es einem gerade beliebt?

 

Die BRD, die selbst nur ein besatzungsrechtliches Mittel der alliierten Siegermächte ist, kann auch nicht über das Territorium des völkerrechtlich fortexistierenden Deutschen Reiches entscheiden, denn sie hat nicht die Territorialgewalt über Reichsgebiet.

 

Sie können ja auch nicht rechtswirksam das Grundstück Ihres Nachbarn veräußern.

 

Die Bundesregierung, die diesen Territorialverzicht übte, handelte somit scheinbar wider besseren Wissens. Hier auch noch ein paar Auszüge aus dem schon erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteil 2BvF 1/73:

 

4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt:

 

Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

 

5. Die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.

Meinen Sie, dass dies der Bundesregierung nicht bekannt sein würde?

 

Wenn Herr Schröder als gelernter Jurist einen derartigen Vertag (den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen) unterschreibt, dann weiß er sicher, dass er ungültig ist. Dann kann man ihn ja auch einfach unterschreiben und hat nichts getan was eine Wiedervereinigung mit dem Rest von Deutschland, in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, unterbinden würde.

 

Im Art. 8 dieses ungültigen Vertrages steht unter Abs.1:

 

„Der Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

 

Ein vereintes Deutschland gibt es jedoch noch immer nicht, da die Alliierten Deutschland, laut Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates, in den Grenzen von 31.12.1937 definieren.

Artikel 7, Absatz e: „Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.“

 

Auch im bundesdeutschen Recht finden wir Hinweise zu dieser Rechtsauffassung:

„Als Reichsgebiet im Sinne des Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31.Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.Dezember 1937.“

                                                                       § 185 Bundesbeamtengesetz

Jeder Bundesbeamte der BRD legt darauf seinen Amtseid ab.

Somit ist jeder Bundesbeamte dem Deutschen Reich verpflichtet und nicht der Bundesrepublik.

 

Sie sehen also, dass die Bundesrepublik keine Beamten hat, die für Sie rechtswirksam tätig werden können und trotz allem haben wir eine Unzahl Beamter die genau dies aber tun, wohl weil sie nicht lesen was sie beeiden und auch keine Ahnung vom Recht haben. Auch aus diesem Grunde gibt es die BRD noch.

 

Fassen wir also nochmals zusammen:

 

Die BRD hat keine Souveränität. Sie hat keine Territorialgewalt über das Staatsgebiet des völkerrechtlich fortexistierenden, aber mangels Institutionen handlungsunfähigen, Deutschen Reiches und sie hat kein Staatsvolk. Sie hat auch keine Staatsbeamten, also auch keine Personen, die Hoheitsgewalt rechtswirksam ausüben könnten.

 

Kommen wir nun zum letzen Kriterium eines Staates, der Staatsverfassung.

 

Bekannter Weise hat die BRD keine Verfassung. Sie hat ein Grundgesetz (gehabt).

 

Was ist ein Grundgesetz?

 

Wie schon angeführt, ist das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (siehe auch im Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.5.1949). Die Westalliierten haben dieses besatzungsrechtliche Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung erlassen müssen, denn die Haager Landkriegsordnung (geltendes Kriegsrecht, Teil des Völkerrechts) von 1907, schreibt im Artikel 43 Folgendes vor:

 

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm  abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

 

Die Gründung der BRD konnte also keine Staatsgründung sein, sondern lediglich die Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Westalliierten Zonen.

Das Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel und keine vom Volk gewählte Verfassung.

 

Nun gibt man in der BRD dieses Grundgesetz als eine Art Verfassung aus.

 

Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde aber von den westlichen Alliierten für die Bundesrepublik in Deutschland als besatzungsrechtliches Mittel am 23.5.1949 geschaffen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage sollte sich ein Teil (die westdeutsche Bundesrepublik) in Deutschland unter alliierter Gewalt selbst verwalten. Das Grundgesetz bedeutete und begründete staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen. Es soll nach Artikel 145 mit dem Ablauf des Tages nach der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein.

 

Wo wir schon wieder beim nächsten Problem wären.

 

Die BRD wurde erst am 7.9.1949 gegründet. Eine Inkraftsetzung einer Verfassung kann nicht vor dem Inslebentreten eines Staates geschehen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht noch diesen Staat überleben aber niemals seiner Entstehung vorausgehen.

 

Schon aus diesem Grunde kann man nicht behaupten, dass das Grundgesetz nun die gültige „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland sei.

 

Zudem hat man das Volk gar nicht dazu befragt!

 

Sie sehen also, dass nicht ein einziges Kriterium von der Bundesrepublik in Deutschland erfüllt wird, ein eigenständiger und völkerrechtlich anerkannter demokratischer Staat zu sein.

 

Was ist nun der Grund dafür, dass wir in einer Staatssimulation leben? Warum gibt es keine Verfassung? Warum machen alle so weiter wie bisher?

 

Der Grund ist Angst.

 

Die Politiker haben Angst um Macht, ihre Posten und üppigen „Diäten“.

 

Die Richter und Staatsanwälte die diese Staatsimulation stützen, haben Angst um ihre Bezüge und Pensionen oder auch Angst vor Anarchie.

 

Die Beamten wissen nichts darüber und würden wahrscheinlich auch nur Angst haben auf der Straße zu stehen.

 

Sie alle kennen keine Alternative und fürchten sich vor Veränderung oder gar Verfolgung. Und so machen alle weiter und warten wohl auf den neuen Messias der alles richten soll, geschlossen auf den Untergang oder einen neuen Führer?

 

Was braucht es nun?

 

Es braucht neue institutionelle Organe eines neuen Deutschlands.

 

Diese müssen nach neuen Prinzipien funktionieren, wenn es ein erneuertes Deutschland geben soll. Ansonsten würden wir ja wieder nur wie gewohnt unter anderem Namen weitermachen. Es bräuchte das Neue nicht, wenn es denn keine grundlegende und wesentliche Verbesserung wäre.

 

Es braucht ein Neudeutschland, in dem keiner Angst haben muss.

Dieses neue Staatskonzept finden sie unter:   Neudeutschland.net

 

Hier nun noch ein paar weitere Ausführungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2BvF 1/73:

 

Der Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus Deutschlands auseinander zu setzen:

 

1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

 

Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

 

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70).

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.

 

Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

 

Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)).

 

Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)). 9 von 19

 

2. Zum Wiedervereinigungsgebot und Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz enthalten ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher erkannt und daran hält der Senat fest: Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt nicht nur politische Bedeutung zu, er hat auch rechtlichen Gehalt. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot.

 

Es muss jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. Die Verfassungsorgane, denen im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist, haben zu entscheiden, ob eine bestimmte, sonst verfassungsmäßige Maßnahme die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen würde und aus diesem Grunde unterbleiben müsste. Ein breiter Raum politischen Ermessens besteht hier besonders für die Gesetzgebungsorgane. Das Bundesverfassungsgericht kann dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn er die Grenzen dieses Ermessens eindeutig überschreitet, wenn seine Maßnahme also rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 5, 85 (126 ff.); 12, 45 (51 f.)).“

 

Nun verstehen sie vielleicht die größeren Zusammenhänge.

 

Solange die BRD noch das ist was sie ist mit ihren Systemen des Zinsbehafteten Geldes, des Krankheitsfördernden Gesundheitswesens, des Profitorientierten Energiewesens etc.., und das Volk immer noch nicht in Selbstverantwortung erwacht ist, solange kann es keine Erneuerung und Rechtmäßigkeit geben.

 

Erst wenn nach gerechten Prinzipien arbeitende institutionelle Organe existieren, ist ein Neuanfang möglich und sinnvoll.

 

Noch ist nichts verloren.

 

Die besondere Rechtslage Deutschlands erlaubt es neu anzufangen. Ein Neuanfang muss jedoch von unten erfolgen, da unsere gewählten „Volksvertreter“ durch die Einbindung in bestehende Strukturen in dieser Hinsicht nicht oder nur begrenzt handlungsfähig sind.

 

Doch jetzt noch weiter im Text dieses erhellenden Urteils:

 

2. Das bedarf in folgender Richtung hier noch einer näheren Präzisierung: Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

 

Die Bundesregierung hat allerdings in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie das nach dem Grundgesetz rechtlich gebotene Ziel der Wiedervereinigung zu erreichen oder ihm wenigstens näher zu kommen versucht. Die Abschätzung der Chancen ihrer Politik ist ihre und der sie tragenden parlamentarischen Mehrheit Sache. Hier hat das Gericht weder Kritik zu üben noch seine Auffassung über die Aussichten der Politik zu äußern. Die politische Verantwortung dafür liegt allein bei den politischen Instanzen.

 

Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u. U. durchzusetzen hat, liegt im Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik auf einen Rechtstitel (eine Rechtsposition) aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.

 

Es ist ein Unterschied, ob man - solange daraus nicht die Gefahr der Verwirkung des Rechtstitels erwächst - politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht oder ihn derzeit oder für absehbare Zeit nicht als politisches Instrument für tauglich hält, sich also damit abfindet, dass mit ihm kein politischer Erfolg erzielt werden kann, oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet.

 

Man kann sich in diesem Sinne also politisch mit Realitäten abfinden. Das Grundgesetz verlangt aber, dass insoweit kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann. Und Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall: Politisches Verhalten mag sich später als “falsch kalkuliert” herausstellen und der Bundesregierung von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung politisch entgegengehalten werden können; dieser - vom Verfassungsgericht mit keinem Wort zu kommentierende - Tatbestand unterscheidet sich wesentlich von dem anderen, dass die Bundesrepublik Deutschland mitwirkt bei einem Rechtsinstrument, das ihr von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung entgegengehalten werden kann.

 

Daraus ergibt sich beispielsweise:

 

Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm “verankerten” Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen.

 

Wenn heute von der “deutschen Nation” gesprochen wird, die eine Klammer für Gesamtdeutschland sei, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter auch ein Synonym für das “deutsche Staatsvolk” verstanden wird, an jener Rechtsposition also festgehalten wird und nur aus politischen Rücksichten eine andere Formel verwandt wird.

 

Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel “deutsche Nation” nur noch der Begriff einer im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde in Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist. Ebenso verhielte es sich, wenn die Verweisung auf die Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland bedeuten würde, künftig sei sie allein noch eine (letzte) rechtliche Klammer für die Fortexistenz Gesamtdeutschlands; verfassungsgemäß ist nur - wie es auch die Bundesregierung selbst versteht -, dass sie eine weitere Rechtsgrundlage für das Bemühen der Bundesregierung um Wiedervereinigung bildet, nämlich eine “völkerrechtliche” neben der staatsrechtlichen.

 

Zur politischen These vom “Alleinvertretungsanspruch” hat sich das Bundesverfassungsgericht niemals geäußert. Es hatte und hat auch jetzt keinen Anlass zu prüfen und zu entscheiden, ob sich aus dem Grundgesetz rechtlich ein Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für Gesamtdeutschland begründen lässt.

 

3. Der Vertrag kann so interpretiert werden, dass er mit keiner der dargelegten Aussagen des Grundgesetzes in Widerspruch gerät. Keine amtliche Äußerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann dahin verstanden werden, dass sie bei der Interpretation des Vertrags diesen verfassungsrechtlichen Boden verlassen hat oder verlässt.

 

Vielleicht meint unsere Bundesregierung auch mit dem erlaubten Mittel der Täuschung der Besatzer und dem Warten auf bessere Zeiten arbeiten zu können.

 

Noch gibt es ein Neudeutschland nicht, da das Volk nicht mündig geworden ist.

 

Es liegt an uns allen dies zu ändern. Die größte Gefahr dabei ist das Ego. „Teile und Herrsche“ war schon immer ein Leitspruch der dunklen Seite.

 

Wir sollten aufhören uns auseinanderdividieren zu lassen, das Ego beherrschen lernen und füreinander eintreten.

 

Noch ist das Besatzungsstatut der Alliierten weiterhin fortbestehend. Ergreifen wir die Chance und erneuern wir Deutschland. Verwandeln wir unser Land in einem Staat, der seinen Bürgern wahrhaft dient. Nur dann, wenn alle umliegenden Staaten an diesen Fortschritten teilhaben wollen und Deutschland leuchtendes Vorbild ist, nur dann ist Deutschland in den Grenzen vom 31.Dezember 1937 oder auch nach dem Stande vor dem Versailler Diktat wieder auf friedlichem Wege zu verwirklichen und auch eine völkerrechtliche Anerkennung eines neuen Deutschlands möglich.

 

Peter Fitzek

 

NeuDeutschland

 


Anm. der rueckschlagklappe:

 

In den letzten zwei Jahren wurde in fast allen Gesetzen maßlos geändert, um die überall verwendeten Wörter

 

- Reichsangehörigkeit

- Reich

- deutsches Reich

- dem deutschen Reiche zugehörig

- oberster Dienstherr ist zuerst das Reich…

 

und so weiter, schnellstmöglich aus dem öffentlichen Blickwinkel zu verbannen. In Internet sind nur noch die geänderten Gesetze zu finden.

 

Mein Tipp für Sie.

 

Gehen Sie in die Bibliotheken, und sehen Sie sich älteren Gesetzbücher an. In diesen Gesetzbüchern VOR dem Jahre 2009 können sie den genauen Wortlaut nachlesen! Machen Sie sich Kopieen davon, und fragen Sie auch mal Ihre “Volksvertreter” wie sie zu diesen Lügen und dem Rechtsbruch stehen.

Ich denke das wird eine neue Erfahrung für Sie werden, wenn Sie begreifen wie sie täglich belogen werden und um Ihre wahre Staatsangehörigkeit betrogen werden.

 

Nicht zu vergessen auch die geltenden Gesetze der Alliierten wie z.B. SHAEF Gesetz Nr. 52.

Sehen Sie in diesem Film, wie dieses Gesetz heute Anwendung findet, und dann denken Sie noch einmal gründlich nach über die viel beschworene Souveränität der BRD.

 

Bis denn dann.

 

 

Geht`s schon los?

Abgelegt unter: klima, Krieg — admin @ 18:29

 

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Eine geheimnisvolle Krankheit befällt derzeit Pflanzen in Tennessee. Auf den Blättern sind braune Punkte oder Flächen zu sehen, als hätte etwas die Pflanzen verbrannt. Davon seien Getreide, Gemüse und Bäume in dem südlichen US-Bundesstaat betroffen. Schädlinge schieden als Ursache jedoch aus, da auch mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Flächen betroffen seien. Wie ein US-Nachrichten Sender berichtet, seien die Bauern ratlos und fürchten sie könnten ihre Ernte verlieren. Wie der Sender meldet sind die Bauern überzeugt, dass irgendetwas in der Luft den Schaden verursacht. So steht die Frage im Raum, ob es sich um giftigen Regen als Folge der Öl-Katastrophe im Golf von Mexiko und der eingesetzten chemischen Bindungsmittel handeln könnte. Tennessee liegt etwa 500 km landeinwärts vom Golf von Mexiko entfernt.

Kopp-Nachrichten

19.6.2010

Kommt die Sintflut?

Abgelegt unter: klima, Krieg — admin @ 21:21

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Golf von Mexico.

Millionen Liter dickes zähflüssiges Öl schießen täglich mit ungeheurem Druck aus der Erde. Nicht nur 800.000 Liter, wie zuerst von den Wahnsinnigen von British Petrol angegeben, sondern bis zu 9 Millionen Liter täglich!

Was wird passieren wenn das ganze Öl aus der Erde raus ist?

Was ist in Köln mit der U-Bahn passiert?

Wenn das Öl raus ist, und der Meeresboden soweit instabil geworden ist dass er nachgibt, dann gnade uns, und den Verbrechern von BP, der US Regierung und allen anderen Lügnern Gott!!!

Es wird einen gewaltigen Erdrutsch geben, der eine Tsunamiwelle auslösen wird, die wir uns einfach nicht vorstellen können. Es wird Millionen Tote geben! Überall auf der Erde!

Ist das die beschriebene Sintflut?

Sehen Sie selbst welches Szenario sich abspielen wird, wenn es nicht gelingt das Öl zu stoppen.

http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=57

Boykottieren Sie BP und die Tochterfirmen ARAL und CASTROL!

Und Gnade uns Gott!

13.6.2010

Betrüger am Werk

Abgelegt unter: OWiG Schwindeleien — admin @ 16:57

Ein Verwaltungsverfahren auf der Grundlage eines nichtexistenten Gesetzes kann nicht durch die Zuhilfenahme eines Paragraphen dieses Gesetzes eingestellt werden. Es geht nicht!

Darum habe ich den Amtswaltern dort einen Brief schreiben müssen, um ihnen ihr ungesetzliches Tun vor Augen zu führen. Aber lesen Sie selbst.

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Wie es weitergeht? Das erfahren Sie hier.

Bis denn dann.

12.6.2010

Der Beweis. OWIG nicht im Geringsten gültig!

Abgelegt unter: OWiG Schwindeleien — admin @ 21:26

In Mecklenburg-Vorpommern, oder besser gesagt in Mecklenburg-Schwerin, wie es ja richtig heißt, gibt es sehr schöne Flecken die es sich anzusehen lohnt. Weite Strände, stille Wälder, urige Auen und wunderschöne Alleen laden zum Erholen und Kraft tanken ein.

Doch zuweilen kommt es vor, das jemand der mit seinem Auto durch dieses schöne Land fährt und sich den Schönheiten der Natur etwas zu sehr hingibt, vom Blitz einer Radarmeßeinrichtung erfasst wird, und dafür mit einem meistens nicht sehr attraktiven Frontfoto seines Autos und seiner selbst belohnt wird.

Dieses automatische Gerät wird in den meisten Fällen im Auftrag und für die Kasse des Landkreises eingesetzt.

Bediener sind dabei Angestellte oder Beamte der “BRD”-GmbH, die in sträflichem Nichtwissen um ihre persönliche Haftungsfrage sich selbst und ihre Familie gefährden.

Dieses “Blitzen”  hat aber keinerlei rechtliche Folgen für den Fotografierten. Das Geschäft mit der Angst durch die “BRD” -Schergen floriert natürlich, und die meisten Menschen in Deutschland haben noch nicht den rechtlichen Hintergrund, um diesem Wegelagerertum die Stirn und Einhalt zu gebieten.

Ich hoffe, dass sich das bald ändern wird.

In meinem  bereits zweiten “OWIG” -”Verfahren” durch eine so genannte “Verwaltungsbehörde” der “BRD- GmbH”  musste diese so genannte “Behörde” aus rein rechtlichen Gründen das “Verfahren” einstellen.

Ein Beispiel das Schule machen sollte!

Ich lade Sie ein, es meinem Beispiel gleichzutun, und Ihren nächsten “OWIG”- Bescheid auch einmal zurückzuweisen.

Allerdings sollte diese Zurückweisung stichhaltig formuliert sein. Wer die einfache Route wählen möchte, darf gerne auf diesen Seiten abschreiben.Ich freue mich auch über Hinweise falls ähnliches schon ebenso gelaufen sein sollte. Die Kommentarfunktion ist offen und ich freue mich über jede Nachricht.

Lehnen wir doch einfach dieses korrupte und menschenverachtende Verwaltungssystem der Verbrecher um Merkel und Konsorten ab, indem wir sie nicht mehr mit unserem hart verdienten Geld füttern!

Wir sind der Souverän Deutschlands!

Und nun zu den Fakten.

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§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

(3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

 

 Übrigens: Je mehr “Beamte” dieser “BRD” - GmbH, die natürlich auch unsere Mitmenschen sind, verstehen wozu sie wirklich missbraucht werden, desto schneller löst sich diese Verbrecher Organisation in Wohlgefallen auf.

Koch und Köhler haben ihren Schluss daraus schon gezogen. Weitere werden folgen.

 

Viel Spaß beim Schreiben. Allen wahren Menschen ein schönes Wochenende, und bis denn dann.

 

 

 

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